Presse

 

IHK Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar, Oktober 1999

Umweltmanagement-Systeme
Nutzen und Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen

Die Einführung von Umweltmanagement-Systemen ist in Deutschland relativ weit fortgeschritten. Von geschätzten 7.500 Unternehmen, die heute weltweit über ein Zertifikat nach ISO 14001 verfügen, entfallen ca. 1.000 auf Deutschland. Zum Vergleich: in Japan sind es rund 1.400, in Großbritannien ebenfalls ca. 1.000 und in den USA lediglich rund 210 Unternehmen, die ein solches Zertifikat vorweisen können. Hinzu kommen die 2.104 deutschen Unternehmen, welche eine Validierung nach EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) erreicht haben (Stand: Mai 1999; eine Validierung entspricht in etwa dem Vorgang einer Zertifizierung). Kleine und mittlere Unternehmen sind, sofern sie nicht als Lieferant eines validierten oder zertifizierten Unternehmens ebenfalls zur Einführung von Umweltmanagement-Systemen verpflichtet werden, dabei bisher unterrepräsentiert. Grund hierfür könnten die vermeintlich hohen Kosten und der oft wenig transparente Nutzen sein.

Nutzen einer Beteiligung am Umweltmanagement-System:

Allgemein ergibt sich in vielen mittelständischen Unternehmen eine Häufung der Verantwortlichkeiten beim Geschäftsführer bzw. Inhaber. Gleichzeitig ist die Vorstellung, was konkret im eigenen Unternehmen relevant ist, oft unklar. Diese Konstellation birgt das hohe Risiko eines Organisationsverschuldens. Beim Aufbau eines Managementsystems werden Verantwortlichkeiten analysiert und klar geregelt, einschließlich der Schnittstellen, des Weiterbildungsbedarfes und des Informationsflusses. Erst dann kann festgelegt werden, wie die erforderlichen Umsetzungen im Bereich Umweltschutz innerbetrieblich am kostengünstigsten und sinnvollsten geregelt werden können: z.B. regelmäßige Abfrage von Spezialwissen über Verbände, Übertragung von Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz an entsprechend engagierte Mitarbeiter oder Zukauf genau zugeschnittener externer Dienstleistungen.

 

        Ein weiterer Nutzen ist die Erhöhung der Rechtssicherheit auf dem Gebiet der gesetzlichen Anforderungen im Umwelt-/Arbeitsschutz. Im Umweltmanagement werden alle relevanten Rechtsvorschriften erfaßt. Berufsverbände bieten hier kostenfreie Unterstützung an.

        Gleichzeitig fördert ein eingeführtes Umweltmanagement-System die kontinuierliche Beschäftigung mit Fragestellungen zum Umweltschutz und das aktive Handeln aller Mitarbeiter. Dadurch werden Verbesserungs- und Einsparungspotentiale erkannt und umgesetzt. Insbesondere auf dem Gebiet des Energie-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffeinsatzes und der Abfallentsorgung können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Die Notwendigkeit, Umweltziele zu formulieren sowie Input-/Outputdaten zu bewerten, helfen den kleinen und mittleren Unternehmen dabei, dieses Potential im Tagesgeschäft nicht verloren gehen zu lassen.

        Die auch in Baden-Württemberg beabsichtigte Erleichterung in der Vollzugspraxis und bei der Behördenüberwachung ist für kleine und mittlere Unternehmen nur eingeschränkt als Vorteil zu nennen, da diese in der Regel nicht über die relevante Anlagentechnik verfügen, um davon praktisch profitieren zu können.

        Die zu Beginn der Einführung von EMAS vorhergesagten Wettbewerbsvorteile im Bereich Industrie und öffentliche Hand haben sich bisher nur in geringem Umfang verwirklicht. Vorreiter sind hier die Automobilhersteller und andere Großunternehmen, die ihre Lieferanten zu einer Validierung/Zertifizierung drängen.

        Auch die Verbesserung des Firmenimages in der Öffentlichkeit hat durch den immer noch eher niedrigen Bekanntheitsgrad von EMAS und ISO 14001 bisher nicht die erwartete Bedeutung erlangt. Durch das aktive Bemühen um Umwelt- und Arbeitsschutz kann aber insbesondere bei jüngeren Mitarbeitern eine bessere Identifikation mit dem eigenen Unternehmen erzielt werden.

Aufwand einer Beteiligung am Umweltmanagement-System:

         Der erste Schritt nach der Entscheidung, ein Umweltmanagement-System einzuführen, ist die sog. Erste Umweltprüfung. Dies ist eine umfassende Untersuchung zum Stand des Umweltschutzes im Unternehmen und der durch die Unternehmenstätigkeit verursachten Umweltauswirkungen. Außerdem sollte in dieser Phase die Einhaltung aller für das Unternehmen gültigen Rechtsvorschriften geprüft werden.

         Als nächster Schritt erfolgt der Aufbau des Umweltmanagement-Systems durch die Festlegung einer Aufbau- und Ablauforganisation und derenDokumentation in Form eines Handbuches sowie Verfahrens- und Arbeitsanweisungen. Es existieren eine ganze Reihe von veröffentlichten Musterdokumentationen, die als Leitfaden herangezogen werden können. Viele Berufsverbände bieten auch einen Erfahrungsaustausch unter vergleichbaren Unternehmen an.

Wichtig in dieser Phase ist die Information und Schulung der Mitarbeiter, um diese aktiv in den Aufbauprozeß einzubinden. Häufig nicht verfügbar sind Input-Output-Daten. Sie sind je nach Ausprägung des Unternehmens für einzelne Prozesse oder als Gesamtübersicht zu ermitteln, um Verbesserungspotentiale systematisch zu erkennen und Verbesserungen nachweisen zu können. In der Regel sollte für den Aufbau mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden.

         Der Zeitaufwand für die ersteValidierung oder Zertifizierung durch einen externen Umweltgutachter hängt ab von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen und der Komplexität der Unternehmenstätigkeit. Vor der Festlegung auf einen Gutachter sollten in einem persönlichen Vorgespräch die Vorgehensweise und die Schwerpunkte der Validierung bzw. Zertifizierung einvernehmlich abgesprochen werden.Bei einer Validierung nach EMAS ist auch die Erstellung einer Umwelterklärung für die Öffentlichkeit nötig. Außer einigen vorgegebenen Inhaltspunkten gibt es hier keine Vorgaben zu Umfang und Ausstattung.

         Bereits beim Aufbau des Umweltmanagement-Systems sollte der Pflegeaufwand durch betriebliche Veränderungen und die Aktualisierung von Daten ausreichend berücksichtigt werden. Daneben legt das System folgende wiederkehrende Aufgaben fest: Interne Umweltbetriebsprüfungen in allen relevanten Bereichen, Überprüfung der Umweltpolitik, Aufstellung und Verfolgung von Umweltzielen und –programmen, Durchführung eines Management Reviews. Zusätzlich bei EMAS-Verfahren: Erstellung von jährlichen vereinfachten Umwelterklärungen in den Jahren zwischen den Validierungen.

Grundsätzlich gilt: Wird das Umweltmanagement-System gelebt, besteht der reine Pflegeaufwand in wenigen Tagen pro Jahr:

Empfehlungen:

Abschließend möchten wir noch ein paar Empfehlungen aus unserer Praxiserfahrung anfügen:

        Wenn Sie beabsichtigen, ein Umweltmanagement-System einzuführen, prüfen Sie, inwieweit Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz integriert werden können. Integrierte Systeme sind insbesondere im Mittelstand praktizierbar und führen bei der Implementierung und der Pflege der Systeme zu spürbarer Reduzierung des Aufwandes. Desweiteren ist die Akzeptanz bei Verantwortlichen und Mitarbeitern besonders hoch.

        Vermeiden Sie schriftliche Regelungen, Dokumentationen und Datenfriedhöfe, die nur auf Wunsch eines Umweltgutachters entstanden sind, ohne daß Sie daraus einen Nutzen für Ihr Unternehmen ziehen können.

        Wählen Sie Ihren Umweltgutachter sorgfältig aus und streben Sie eine langfristige Zusammenarbeit an.

         Setzen Sie sich durch eine zu kurz terminierte Erstvalidierung bzw. -zertifizierung nicht selbst zu stark unter Druck.

         Suchen Sie den Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß gerade in kleinen und mittleren Unternehmen, in denen der Umwelt- und Gesundheitsschutz bisher keine so große Rolle gespielt hat, die Verbesserungs- und Einsparungspotentiale den unbedingt erforderlichen Aufwand für die Einführung und Pflege eines Umweltmanagement-Systems rechtfertigen.

 

Autorin: Ingrid Amon-Tran, UMWELTSCHUTZ UBP GmbH

[archiv]
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